Erstattung durch Ihre Krankenversicherung
In den Niederlanden wird Akupunktur häufig (teilweise) aus der Zusatzkrankenversicherung erstattet, sofern die Behandlung von einem Akupunkteur durchgeführt wird, der bei der NVA (Niederländischer Verband für Akupunktur) registriert ist.
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Erstattung über die Zusatzversicherung
Krankenversicherer erkennen die NVA als Qualitätsregister an, sodass Konsultationen bei NVA-Mitgliedern in den meisten Zusatzpaketen ohne hausärztliche Überweisung abgerechnet werden können. Die Höhe der Erstattung unterscheidet sich je Versicherer und Paket: einige erstatten einen festen Betrag pro Tag oder pro Behandlung, andere ein jährliches Maximum.
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Kein Selbstbehalt
Behandlungen fallen nicht unter die Selbstbeteiligung (eigen risico), da es sich um Zusatzversorgung handelt. Es ist daher ratsam, vorab die Versicherungsbedingungen zu prüfen, um Überraschungen zu vermeiden.
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Prüfen Sie Ihre Police
Eine aktuelle Übersicht pro Versicherer finden Sie auf zorgwijzer.nl (auf Niederländisch). Prüfen Sie zur Sicherheit immer Ihre eigene Police.
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Die Rechnung einreichen
Auf der Rechnung wird die Behandlung als "Behandeling acupunctuur" aufgeführt. Verwenden Sie diese Bezeichnung, wenn Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
